Umgangsrecht in Bremen

Unter Umgangsrecht versteht man im Familienrecht den Anspruch auf gegenseitigen Kontakt zwischen einem minderjährigen Kind und seinen Eltern. Grundsätzlich haben die Eltern ein Recht auf Kontakt zu ihrem Kind, aber umgekehrt hat auch das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern.

Wie auch beim Sorgerecht steht beim Umgangsrecht das Kindeswohl immer an erster Stelle. Hat ein Elternteil allerdings kein Interesse an dem Kind, lässt sich das Recht des Kindes auf Umgang freilich nicht einklagen.

Das Umgangsrecht besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Umgangsrecht bei Trennung und Scheidung

Problematisch werden Fragen des Umgangsrechts regelmäßig im Falle von Trennung und Scheidung. In der Regel wohnt das Kind bei dem einen Elternteil, der andere Elternteil hat ein Besuchsrecht, d. h. kann mit dem Kind einen gewissen Zeitraum verbringen.

Pauschale Regelungen zur Häufigkeit und Dauer des Umgangs gibt es nicht – alles bemisst sich am Wohle des Kindes.

Können sich die Eltern nicht einigen, ist ggf. eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. In Sonderfällen kommt auch ein sog. „begleiteter Umgang“ unter Beteiligung des Jugendamtes in Betracht.

Beim Streit um Umgangsrecht stoßen zwei Positionen aufeinander:

  • Der eine Elternteil möchte für sich ein Umgangsrecht durchsetzen.
  • Der andere Elternteil möchte das Umgangsrecht nicht bzw. anders gewähren.

Ganz gleich in welcher Position Sie sich befinden – ich habe als Familienanwältin viel Erfahrung in Umgangsrecht-Fragen. Ich kann Sie umfassend beraten und Ihre rechtlichen Interessen auch durchsetzen. Dabei bin auch ich dem Wohle Ihres Kindes besonders verpflichtet.

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