Urlaubsgewährung aus Arbeitgebersicht

„Jeder Arbeitnehmer hat (…) Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“  So steht es in § 1 des Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz).  Wie die Bezeichnung „Erholungsurlaub“ erkennen lässt, soll es vor allem darum gehen, dass der Arbeitnehmer durch die Arbeitsbelastung keinen gesundheitlichen Schaden nimmt und sich nach einer Phase der Regeneration wieder mit Einsatz seiner vollen Arbeitskraft seiner Tätigkeit widmen kann. So weit so gut.

Typische Problem im Zusammenhang mit dem Urlaub

In der Praxis birgt das Thema Urlaub eine Menge Konfliktpotenzial für Arbeitgeber. Nicht selten wird dann das Gegenteil von dem erreicht, was eigentlich bezweckt wird: Kommt es zum Streit z. B. um die Dauer oder den richtigen Zeitpunkt des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer, kann das den Betriebsfrieden empfindlich stören.

Zu Streit innerhalb des Betriebs kommt es oft bei der Frage, welchem Arbeitnehmer wann Urlaub gewährt wird. Wie bekommt man die unterschiedlichen Belange unter einen Hut, wenn z. B. der kinderlose Arbeitnehmer mit einer Lehrerin liiert ist und plötzlich – wie auch die Mitarbeiterin, die alleinerziehende Mutter ist – während der Schulferien Urlaub haben möchte.

Bei der Streitschlichtung sehr hilfreich ist die Kenntnis der geltenden Rechtslage. Hier kann ich Sie als Arbeitsrechtlerin fundiert beraten.

Bei Teilzeitkräften und Beschäftigten im Rahmen eines 450-Euro-Jobs stellt sich oft die Frage, wie der Urlaubsanspruch richtig berechnet wird, oder ob überhaupt ein Urlaubsanspruch für den Arbeitnehmer besteht. Was passiert mit dem Urlaubsanspruch, wenn ein Arbeitnehmer während seiner Erholungsurlaubs arbeitsunfähig erkrankt. Was passiert mit einem Resturlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsvehältnisses?

Als spezialisierte Rechtsanwältin für Arbeitsrecht habe ich in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen erfolgreich beraten und mit den Verantwortlichen jeweils individuelle Strategien entwickelt, wie die für den Betriebsfrieden wichtige Urlaubsfrage zur Zufriedenheit aller Beteiligten geregelt werden kann.

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