Scheidung in Bremen

Beratung im Vorfeld der Scheidung

Wenn es in der Ehe kriselt, kann irgendwann der Gedanke aufkommen, dass die Scheidung eine Lösung sein könnte. Vielleicht verdrängt man den Gedanken wieder – vielleicht setzt er sich fest.

Auch wenn die meisten Menschen wissen, wie eine Scheidung funktioniert und was es bedeutet, sich scheiden zu lassen, ist die Vorstellung – jedenfalls in rechtlicher Hinsicht – nicht immer zutreffend und selten vollständig.

Lassen Sie sich bei Zeiten beraten, damit Sie wissen, was in Ihrem konkreten Fall auf Sie zukommt bzw. zukommen kann. Je besser – und je eher – Sie Bescheid wissen, um so leichter fällt es Ihnen, die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen. Außerdem können Sie gezielt an die Sache rangehen und die Weichen von vornherein richtig stellen.

Tipp: Sie sind rechtsschutzversichert? Dann übernimmt Ihre Versicherung die Kosten der Erstberatung.

Sprechen Sie mich an! Ich regel das für Sie.

Als erfahrene Scheidungsanwältin begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren und berate Sie optimal:

Vorbereitung der Scheidung

Wenn Sie oder Ihr Partner – oder auch Sie beide gemeinsam – den Entschluss gefasst haben, dass Sie sich scheiden lassen wollen, sollten Sie keine Zeit verlieren. Es gilt eine Menge zu regeln und je besser die Vorbereitung ist, um so problemloser kann die Scheidung ablaufen – die emotionale Belastung ist für die Beteiligten in dieser Situation in aller Regel ohnehin schon groß genug.

Tipp: Zur Vorbereitung gehört auch die Unterschrift auf dem Vollmachtsformular, das ich später bei Gericht im Original vorlegen muss. Sie können das Formular hier herunterladen und unterschreiben.

Im einfachsten Fall (beide Partner wollen geschieden werden, haben keine Kinder und die Ehe bestand nur kurze Zeit) genügt in der Regel ein Vorbereitungstermin, bei dem wir alles was zu regeln ist umfassend klären.

Scheidung einreichen

Die Scheidung wird durch Einreichung des Scheidungsantrags beim Amtsgericht eingeleitet. Diesen Antrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Hintergrund ist, dass mit der Scheidung stets weitreichende Folgen verbunden sind – finanzielle und darüber hinaus auch persönliche.

Als Ihre Scheidungsanwältin regele ich alles für Sie – in enger Absprache mit Ihnen. Ich führe die gesamt Korrespondenz – gerichtlich und außergerichtlich – und halte Sie stets auf dem Laufenden.

Durchführung der Scheidung

Zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich vor dem Amtsgericht erscheinen. Als Ihre Anwältin begleite ich Sie und stehe Ihnen bei. Selbstverständlich begleite ich Sie auch zu dem Scheidungstermin.

Was die Rente betrifft, ist in der Regel der sog. Versorgungsausgleich durchzuführen. Je nach finanzieller Situation der Parteien kann es auch um Unterhalt während der Trennung und nach der Scheidung gehen.

Sind minderjährige Kinder von der Scheidung betroffen müssen auch die Themen Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt geklärt werden. Hier ist – neben den reinen Rechtsfragen – immer besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Auch kann es vorkommen, dass Fragen der Abstammung und Vaterschaft zu klären sind. Streitpunkt sind auch immer wieder  Immobilien, die in der Ehezeit von beiden Ehepartnern gemeinsam bewohnt worden sind.

Haben die Ehepartner nichts anderes vereinbart, leben sie nach der Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Haben die Eheleute durch Abschluss eines Ehevertrages nichts anderes vereinbart, ist bei Beendigung der Ehe durch Ehescheidung auf Antrag eines der Ehegatten der Zugewinnausgleich nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Zugewinn ist die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen. Derjenige Ehegatte, der während der Ehe den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte dieser Differenz als Zugewinnausgleich zahlen.

Bei der Ermittlung des Vermögens stellt sich immer die Frage, ob und wie bestimmte Vermögenspositionen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Manches lässt sich schnell klären – mitunter kann es kniffelig werden. Für die Beurteilung dieser Rechtsfragen sollten Sie unbedingt fundierten fachlichen Rat einholen – schließlich kann es um viel Geld gehen.

Lassen Sie sich beraten!

Als erfahrene Rechtsanwältin für Familienrecht in Bremen weiß ich, worauf Sie bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs achten müssen. So kann ich Sie optimal beraten und das Beste für Sie rausholen.

Nach der Scheidung

Wenn sich nach der Scheidung Probleme ergeben – seien es Unregelmäßigkeiten bei den Unterhaltszahlungen oder bei Kindern Probleme mit dem Sorgerecht oder Umgangsrecht – kann ich Sie auch weiterhin anwaltlich beraten und wenn nötig Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.

Sprechen Sie jetzt mit mir oder vereinbaren Sie einen Termin:

0421 / 6 200 667