Zeugniserteilung
Für Sie als Arbeitgeber ist die Erteilung des Arbeitszeugnisses meist nur eine lästige Pflicht. Es gibt aber auch spezielle Konstellationen:
- Fall 1: Sie waren mit dem Mitarbeiter zufrieden und möchten sich mit einem guten oder sehr guten Zeugnis bedanken.
Schon mancher ist mit den besten Absichten grandios gescheitert: Vermeintlich positive Formulierungen können bei Personalern ein Naserümpfen hervorrufen, in versehentliche Auslassungen wird Absicht interpretiert u. v. m.
- Fall 2: Sie haben sich lange genug über den Mitarbeiter geärgert und sind froh, dass jetzt endlich Schluss ist.
Klar, Sie können Ihrem Ärger nicht freien Lauf lassen. Aber: Wie deutlich können Sie im Zeugnis werden? Welche Formulierungen sind zulässig? Und drohen vielleicht sogar Regressansprüche späterer Arbeitgeber, wenn Sie einen nachweislich schlechten Mitarbeiter – um des lieben Friedens willen – über den grünen Klee loben?
In jedem Fall hat man als Unternehmer fast immer etwas besseres zu tun, als sich mit der Formulierung eines Arbeitszeugnisses zu beschäftigen. Und dann droht auch noch die Gefahr, dass der Arbeitnehmer unzufrieden ist und die Änderung des Zeugnisses verlangt oder sogar vor dem Arbeitsgericht einklagt.
Deshalb: Überlassen Sie das Schreiben des Zeugnisses den Profis.
In der Praxis läuft das so: Sie reden mit mir Klartext, was die Leistung des Mitarbeiters betrifft und bekommen von mir einen Zeugnisentwurf, der Ihre Intention optimal zur Geltung bringt und dabei rechtssicher ist.
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