Sorgerecht in Bremen

Sorgerecht ist das Recht auf Fürsorge in Bezug auf das Kind verbunden mit der Pflicht zur Sorge und Erziehung. Wie auch das Umgangsrecht steht an oberster Stelle immer das Wohl des Kindes.

Was umfasst das elterliche Sorgerecht?

Die elterliche Sorge betrifft zum einen die sog. Personensorge. Diese regelt z. B.:

  • Auswahl des Kindergartens und der Schule
  • Anmeldung im Sportverein
  • Entscheidung über eine Operation
  • Taufe des Kindes

Daneben betrifft die elterliche Sorge die Vermögenssorge, also die gesetzliche Vertretung auch in Vermögensfragen.

Sind die Eltern verheiratet, haben Sie das gemeinsame Sorgerecht.

Unverheiratete Mütter haben grundsätzlich zunächst das alleinige Sorgerecht. Damit auch der Vater das (gemeinsame) Sorgerecht erhält, müssen die Eltern eine Sorgerechtserklärung abgeben. Weigert sich die Mutter, kann der Vater das neuerdings (seit der Sorgerechtsreform) auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen.

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Sorgerecht und Scheidung

Lassen sich die Eltern scheiden, behalten sie in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. In der Praxis kann dann aber derjenige, bei dem das Kind ist, alltägliche Dinge auch alleine entscheiden.

Alleiniges Sorgerecht?

Dass ein Elternteil bei der Scheidung das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist die Ausnahme. Erforderlich ist ein entsprechender Antrag beim Gericht. Aussicht auf Erfolg hat der Antrag nur, wenn besondere Umstände vorliegen, z. B. im Falle von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung.

Wenn die Umstände des Einzelfalles es erfordern, kann das alleinige Sorgerecht auch für bestimmte Teilbereiche zugesprochen werden, z. B. Aufenhaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge oder Vermögenssorge.

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