Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf eine „wohlwollende“ und qualifizierte schriftliche Beurteilung durch Ihren Arbeitgeber. Zum einen geht es darum, überhaupt ein Arbeitszeugnis in einer angemessenen Frist zu bekommen. Zum anderen gilt es, die konkreten Formulierungen (oder Auslassungen) im Zeugnis genau zu überprüfen und – wenn nötig – eine Abänderung zu verlangen und durchzusetzen.

Manche Formulierung, die auf den ersten Blick „ganz nett“ wirken mag,  entpuppt sich als negative Beurteilung.

Schlecht formulierte Arbeitszeugnisse werden von den Arbeitgebern meist gar nicht aus böser Absicht erteilt. Viele Arbeitgeber wissen es einfach nicht besser – gerade in den kleineren Betrieben ohne eigene Personalabteilung.

Aus meiner langjährigen Praxis als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin kenne ich die Fallstricke bei der Zeugnisformulierung und kann Sie entsprechend fachlich beraten bzw. Ihr Recht  als Arbeitnehmer auch durchsetzen – wenn nötig vor Gericht.

Zwischenzeugnis

Besonders delikat ist oft, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses die Erteilung eines Zwischenzeugnisses zu verlangen. Nicht immer hat man als Arbeitnehmer ein Interesse daran, den Arbeitgeber auf die Idee zu bringen, dass man sich bereits anderweitig umschaut.

Wie Sie Ihren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis möglichst geschickt vorbringen, können wir im Rahmen einer Beratung besprechen.

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