Arbeitszeit für Arbeitnehmer

Die Frage nach der Dauer, Lage und Vergütung der Arbeitszeit ist für den Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung. Bei der Beantwortung dieser Frage gehen die Interessen der Arbeitsvertragsparteien auseinander. Während der Arbeitgeber ein Interesse an einer flexiblen Handhabung der Arbeitszeit, möglichst ohne Entgeltausgleich hat, steht für den Arbeitnehmer die effiziente und gesundheitsschonende Vereinbarkeit von Arbeitszeit und Freizeit (sog. Work-Life-Balance) im Vordergrund.

Diese unterschiedlichen Interessen haben dazu geführt, dass der Arbeitsschutz gesetzlich geregelt ist. Maßgebliches Gesetz ist hierfür das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Neben dem Arbeitszeitgesetz gibt es eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz.

Im Hinblick auf die Lage, Verteilung und Vergütung wird die Arbeitszeit innerhalb der vom Gesetz zugelassenen Grenzen vor allem im Tarif- und Arbeitsvertrag sowie in betrieblichen Vereinbarungen geregelt.

Obwohl eine umfangreiche gesetzliche Regelung des Arbeitszeitschutzes existiert, kommen auf mich als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bremen immer wieder Arbeitnehmer mit Problemen auf den folgenden Gebieten zu:

  • Arbeitszeit, Dauer der Arbeitszeit, Höchstarbeitszeit, Lage und Verteilung der Arbeitszeite
  • Arbeitsbereitschaft
  • Arbeitszeiterfassung
  • Arbeitszeitkonten
  • Bereitschaftsdienst
  • Ersatzruhetage
  • Flexibilisierung
  • Mehrarbeit/Überstunden
  • Minusstunden
  • Nacht- und Schichtarbeit
  • Rufbereitschaft
  • Ruhepausen, Lage und Dauer der Pausen, Pausenvergütung
  • Ruhezeit
  • Sonn- und Feiertagsarbeit

Manches lässt sich schnell klären – mitunter kann es kniffelig werden. Neben den Rechtsfragen ist immer auch zu beachten, wie man gerade im laufenden Arbeitsverhältnis sein Recht möglichst geschickt durchsetzt – ohne den Chef zu verärgern und sich ins Abseits zu manövrieren.

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