Kündigung und Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Ihnen droht die Kündigung oder Sie wurden bereits gekündigt?
Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist für die meisten Arbeitnehmer eine existenzielle Bedrohung. Wenn das Einkommen wegfällt, sind die Ersparnisse – wenn überhaupt vorhanden – schnell in Gefahr. Hinzu kommt die Ungewissheit, ob und wann man einen neuen Job finden wird.
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer sind Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber in der schwächeren Position. Aber Sie sind nicht schutzlos: Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorschriften erlassen, die Ihre Position als Arbeitnehmer stärken und Sie schützen – auch oder gerade im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Aber: Sie müssen Ihre Rechte auch geltend machen! Und zwar rechtzeitig: Gerade bei der arbeitsrechtlichen Kündigung laufen sehr kurze Fristen, die unbedingt zu beachten sind.
Tipp: Machen Sie keine vorschnellen Eingeständnisse gegenüber Ihrem Arbeitgeber, unterschreiben Sie nichts!
Lassen Sie sich so früh wie möglich beraten! Als Bremer Arbeitsrechts-Anwältin habe ich wiederholt die Erfahrung gemacht, dass man auch in scheinbar ausweglosen Situationen durch geschicktes Verhandeln oft noch eine ganze Menge herausholen kann.
Sie möchten selber kündigen?
Als Arbeitnehmer können Sie aus verschiedenen Gründen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstreben:
- Sie haben einen neuen Job in Aussicht? Oder Sie möchten sich selbständig machen? Viele Arbeitnehmer möchten dann so schnell wie möglich das Arbeitsverhältnis beenden.
- Sie halten die aktuelle Arbeit nicht mehr aus? Oft sind hier gesundheitliche Gründe ausschlaggebend oder psychische Belastungen, z. B. infolge von Mobbing.
- Sie möchten einer Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorkommen?
Aus welchem Grund auch immer Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses in Betracht ziehen: Handeln Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich – möglichst schon im Vorfeld – anwaltlich beraten!
Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bremen erlebe ich leider viel zu oft, dass Arbeitnehmer sich durch die eigene Kündigung in eine ungünstige Position bringen und viel Geld verlieren. Zu nennen sind hier Sperrzeiten beim Arbeitslosengeldbezug, Wegfall der Krankenversicherung oder Probleme bei der Ausstelllung eines Arbeitszeugnisses u. v. m.
Abfindung bei Kündigung
Entgegen landläufiger Meinung ist es keineswegs so, dass man als Arbeitnehmer anlässlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses stets automatisch eine Abfindung erhält. Eine Abfindung wird nur dann gezahlt, wenn ein Rechtsanspruch besteht oder mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.
Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht kenne ich auch die andere Seite und weiß, wie Arbeitgeber ticken. So kann ich Sie optimal beraten und hole stets das maximal mögliche an Abfindung für Sie heraus.
Ich vertrete Ihre rechtlichen Interessen als Arbeitnehmer außergerichtlich und vor Gericht.
Wegen meiner Spezialisierung als Arbeitsrechtlerin kann ich Sie optimal beraten. Sei es, dass Sie sich vorab nur mal informieren möchten oder dass sich die Lage bereits derart zugespitzt hat, dass jetzt schnelles Handeln erforderlich ist.
Zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen kann ich wie folgt für Sie tätig werden:
- Umfassende rechtliche Beratung – vorbeugend zur Abwehr einer drohenden Kündigung oder aus konkretem Anlass.
- Erarbeitung einer Strategie, wie sich das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen lässt.
- Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
- Herbeiführen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Regelung mit Ihrem Arbeitgeber (sog. arbeitsrechtlicher „Vergleich“).
Tipp: Sie sind rechtsschutzversichert? Dann übernimmt Ihre Versicherung in den meisten Fällen die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung durch mich.
Sprechen Sie mich an! Ich regel das für Sie.
Denken Sie an die Fristen!
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber müssen Sie Ihre Arbeitnehmer-Rechte im Wege der Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend machen. Die Klage muss binnen 3 Wochen ab Zugang erhoben werden. Wobei die Frage, wann die Kündigung als zugegangen gilt, durchaus kompliziert sein kann. Zögern Sie nicht zu lang!
Sprechen Sie jetzt mit mir oder vereinbaren Sie einen Termin:
0421 / 6 200 667