Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer gehen arbeitsrechtliche Konflikte schnell an die Existenz. Als Faustformel gilt: Je früher Sie zu mir kommen, um so mehr Gestaltungsspielraum haben wir. Deshalb: Warten Sie nicht, bis die Abmahnung oder Kündigung auf dem Tisch liegt. Bei sich anbahnenden Konflikten kann eine erste Beratung helfen, die Weichen richtig zu stellen.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
5 Tipps für Arbeitnehmer
Meine langjährige Praxis als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bremen zeigt mir, dass Arbeitnehmer immer wieder dieselben Fehler machen. Ohne es zu wollen bringen sie sich in eine schlechtere Ausgangslage oder verlieren viel Geld. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die folgenden Grundsätze:
Unterschreiben Sie nichts!
Was immer Ihr Arbeitgeber Ihnen vorlegt, ob Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Unterschreiben Sie nichts vorschnell, lassen Sie jedes Schriftstück prüfen und lassen Sie sich beraten – am besten von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Verlieren Sie keine Zeit!
Bei arbeitsrechtlichen Problemen empfiehlt es sich immer, möglichst schnell aktiv zu werden und sich beraten zu lassen. Wegen der oftmals kurzen Fristen gilt dies vor allem für Kündigungen, aber grundsätzlich auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Verlassen Sie sich nicht auf Kollegen oder das Internet!
Im Arbeitsrecht steht zu viel auf dem Spiel, als dass Sie sich auf laienhaften Rat oder unsichere Quellen verlassen sollten. Gerade im Internet finden Sie viele gute, aber auch viele zweifelhafte oder sogar unrichtige Ratschläge. Fundierten Rechtsrat zur aktuellen (!) Rechtslage erhalten Sie nur bei einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Lassen Sie sich fachkundig beraten!
Eine fundierte, fachkundige Beratung wirkt sich auf den Erfolg Ihres rechtlichen Vorgehens aus.
Bringen Sie die Unterlagen zum Termin mit!
Bitte bringen Sie alle für die Bearbeitung Ihres Anliegens relevanten Unterlagen zum Termin in Kopie mit, also insbesondere das Abmahn- oder Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, eine aktuelle Verdienstabrechnung und, soweit vorhanden, die Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sprechen Sie jetzt mit mir oder vereinbaren Sie einen Termin:
0421 / 6 200 667