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Wenn Sie den Termin wahrnehmen und sich von der Anwältin beraten lassen, entsteht ggf. eine sog. „Erstberatungsgebühr“ in gesetzlicher Höhe von max. 226,10 € (inkl. MwSt.).
Nur wenn die Anwältin darüber hinaus für Sie tätig wird, können weitere Kosten entstehen.
Rechtsanwältin Surek spricht mit Ihnen über die Höhe der zu erwartenden Kosten und klärt ggf., ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.
Wir sind auch telefonisch für Sie da:
0421 / 6 200 667
Mo. – Fr. von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr
Oder senden Sie uns eine E-Mail (surek@kanzlei-surek.de) oder ein Fax (0421 / 6 200 668).