Formulierung von Aufhebungsverträgen

In den meisten Fällen ist der Aufhebungsvertrag die bessere Alternative zur Kündigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Anwendung findet. Solange es Ihnen als Arbeitgeber gelingt, eine Einigung mit dem Arbeitnehmer herbeizuführen, haben Sie die Chance, eine für beide Seiten interessengerechte Lösung zu finden. Und gehen einer Zeit, Nerven und Geld raubenden Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht aus dem Weg.

Grundsätzlich sind Sie frei, alles in die Regelung einzubeziehen, worauf Sie und der Arbeitnehmer sich einigen. Typische Regelungsbereiche in einem Aufhebungsvertrag sind z.B.,

  • die Vereinbarung eines Zeitpunktes für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierdurch lässt sich die Kündigungsfrist abweichende noch verbleibende Vertragslaufzeit verkürzen.
  • eine Einigung, dass der Arbeitnehmer sofort von der Arbeitsleistung freigestellt wird und ggf. für die Zeit der Freistellung sein Arbeitsentgelt noch weiter erhält.
  • die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe (evtl. als Ausgleich von Sperrfristen für den Arbeitnehmer beim Arbeitslosengeldbezug),
  • der Beendigungsgrund,
  • die Erteilung und den Inhalt eines Arbeitszeugnisses,
  • Resturlaubsansprüche,
  • eine Erledigungs-/Ausgleichsklausel, u.v.m.

Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen

Bei den Verhandlungen ist es für Sie als Arbeitgeber von Vorteil, wenn Sie auch die Arbeitnehmerinteressen kennen und ggf. gezielt mit ins Spiel bringen können. Welcher Arbeitnehmer weiß schon genau, welche Auswirkungen eine vertragliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Kündigungsfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld hat?

Vertragsentwurf

Wie schon beim Arbeitsvertrag obliegt es in der Regel Ihnen als Arbeitgeber, einen Entwurf des Aufhebungsvetrages zu präsentieren. D. h. es liegt in erster Linie an Ihnen, eine wirklich umfassende Regelung zu treffen, die Ihren Zweck erfüllt und späteren Streit verhindert. Wenn Sie nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages doch vor dem Arbeitsgericht landen, haben Sie in der Regel etwas falsch gemacht.

Aus meiner Beratungspraxis als arbeitsrechtlich orientierte Rechtsanwältin in Bremen kann ich Sie dahingehend beraten, was es alles zu beachten gilt und entsprechende Verträge für Sie entwerfen.

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