Entgelt- und Urlaubsansprüche für Arbeitnehmer

Ihr Recht auf Vergütung

Wenn Ihr Arbeitgeber mit der Zahlung des Arbeitsentgelts in Verzug gerät, kann dies schnell zu massiven finanziellen Problemen führen – denn für Sie laufen Ihre monatlichen Verpflichtungen natürlich weiter (Miete, Raten für Haus, Auto usw.). Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel darauf angewiesen, Ihre Vergütung in voller Höhe und pünktlich zu dem vereinbarten Termin zu erhalten. Die Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts, nach erbrachter Arbeitsleistung durch Sie als Arbeitnehmer, ist eine der Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten oder Verzögerungen bei der Auszahlung Ihres Lohnes oder Gehalts, sollten Sie unverzüglich reagieren. Schließlich haben Sie Ihre Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag – die Erbringung Ihrer Arbeitsleistung – bereits erfüllt.

Gehaltserhöhung

Manchmal geht es auch „nur“ darum, eine fällige oder vielleicht sogar schon versprochene Gehaltserhöhung durchzusetzen. Hier wird man in der Regel nicht mit dem Rechtsanwalt drohen. Gleichwohl kann eine frühzeitige Beratung helfen, mit der richtigen taktischen Vorgehensweise zum Ziel zu kommen.

Keine Arbeit, trotzdem Geld: Ihr Recht auf Urlaub

Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer Erholungsurlaub zu. Gesetzliche Grundlage des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Erholungsurlaub ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Auf mich als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bremen kommen Arbeitnehmer immer wieder mit folgenden Fragen zu:

  • Wie viel Urlaub steht mir zu?
  • Ist die Urlaubsregelung in meinem Arbeitsvertrag zulässig?
  • Wann kann ich meinen Urlaub nehmen und wer bestimmt das?
  • Kann mein Urlaubsanspruch verfallen?
  • Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
  • Wie wird der Urlaubsanspruch bei einer Teilzeitbeschäftigung berechnet?
  • Was passiert mit dem Urlaub im Falle der Kündigung?
  • Kann mir im Urlaub gekündigt werden?
  • Kann ich mir meinen Urlaub auch in Geld ausbezahlen lassen?
  • Kann ein bereits genehmigter Urlaub durch meinen Arbeitgeber widerrufen werden?
  • Kann ich aus einem bereits angetretenen Urlaub zurück gerufen werden?
  • Habe ich im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (450-Euro-Job) Anspruch auf Urlaub?
  • Betriebsferien
  • u. v. m.

Pauschale Antworten gibt es hier selten. Zur korrekten Beantwortung dieser Fragen müssen in der Regel alle relevanten Umstände Ihre Einzelfalles berücksichtigt werden.

Holen Sie sich jetzt professionellen Rat!

Sie haben als Arbeitnehmer Probleme mit Ihrem Arbeitsentgelt oder Ihren Urlaubsansprüchen? Gerne bespreche ich mit Ihnen das richtige Vorgehen in Ihrem speziellen Fall. Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht habe ich jahrelange Erfahrung in diesen Dingen und helfe Ihnen gerne weiter. → Kontakt

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