Abstammung / Vaterschaft
Bei Fragen des Sorgerechts und Umgangsrecht, aber vor allem wenn es um den Unterhalt für Kinder geht, spielt die Frage der Abstammung – speziell der Vaterschaft – eine entscheidende Rolle.
Oft werden die Verfahren von den Sozialämtern betrieben, die die alleinerziehenden Mütter unterstützen und ein Interesse daran haben, sich das Geld beim leiblichen Vater wiederzuholen.
Achtung: Oft ziehen sich die Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft über Jahre hin. Steht der Vater dann fest, kann der Unterhalt auch rückwirkend verlangt werden. Da kommen u. U. einige Tausend € zusammen.
Auch die Mutter oder das Kind selbst kann ein Interesse daran haben, die Vaterschaft verbindlich festzustellen.
Oder es ist der (vermeindliche) Vater selbst, der seine Vaterschaft klären lassen will.
Ganz gleich, welche Konstellation bei Ihnen vorliegt. Als Rechtsanwältin für Familienrecht kann ich Sie zu allen Fragen von Abstammung und Vaterschaft umfassend beraten und Ihre rechtlichen Interesse vertreten – außergerichtlich genauso wie vor Gericht.
Sprechen Sie jetzt mit mir oder vereinbaren Sie einen Termin:
0421 / 6 200 667