Das Familienrecht bearbeite ich in seiner ganzen Bandbreite. In vielen Fällen ist die Trennung der Ausgangspunkt, an dem die Mandanten auf mich zukommen. Bei bestehender Ehe geht es dann natürlich oft um
Daran anknüpfend, aber auch isoliert, ergeben sich in der Regel eine Reihe von Folgefragen. Ich bin im Familienrecht vor allem tätig in Sachen
Im Familienrecht bin ich umfassend tätig.
In Scheidungsverfahren z. B. bin ich in einigen Verfahren Antragstellerseite tätig und in anderen Verfahren auf Antragsgegnerseite. In Unterhaltssachen geht es oft darum, dass der Unterhaltsberechtigte die ihr oder ihm zustehenden Zahlungen von dem Unterhaltsschuldner bekommt. Andererseits vertrete ich auch Unterhaltsschuldner bei der Überprüfung und Abwehr von ihnen verlangter Unterhaltsansprüche.
Sie profitieren von meiner Erfahrung.
Wenn Sie mich als Rechtsanwältin mit der Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, können Sie sicher sein, dass ich die familienrechtliche Materie in seiner ganzen Bandbreite beherrsche. Ich kenne beide Seiten. Wenn ich Ihre Ansprüche durchsetze, weiß ich genau, welche Widerstände zu erwarten sind und wie wir taktisch am besten vorgehen. So sind wir dem Gegner oft einen Schritt voraus.
Ich vertrete Sie nicht nur als Rechtsanwältin – in Familiensachen zumeist – vor dem Amtsgericht in Bremen oder dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, sondern grundsätzlich – sofern erforderlich – bundesweit.