Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer

Sie möchten einen Arbeitsvertrag abschließen?

Wenn das Vorstellungsgespräch zu einem Vertragsabschluss führt, bespricht man meist nur die wichtigsten Punkte des künftigen Arbeitsvertrages wie z.B.:

Im Anschluss daran legt  in aller Regel der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen mehrseitigen, vorbereiteten Vertragsentwurf zur Unterschrift vor.

Im Idealfall enthält der Vertragsentwurf dann alle was besprochen wurde, genau so wie vereinbart.

Darüber hinaus enthält der Vertragsentwurf aber noch zahlreiche weitere Klauseln, über die man vorher kein Wort verloren hat, z. B.

  • Kündigungsfristen
  • Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
  • Freistellungen
  • Ausschlussklauseln
  • Nebentätigkeiten
  • Überstunden
  • Sachleistungen (z.B. Dienstwagen, Notebook, Smartphone)
  • Schweigepflicht und Wettbewerbsverbote etc.

Tipp: Unterschreiben Sie den vorgelegten Arbeitsvertrag niemals vorschnell!

Prüfen Sie den gesamten Vertrag

Arbeitsverträge enthalten oft zahlreiche, schwierig formulierte Klauseln. Bei späteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen – und in vielen Fällen wird der Vertrag nur dann wieder aus der Schublade geholt – kommt es auf jedes Wort an.

Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie den gesamten Vertrag sorgfältig, bevor Sie ihn unterschreiben. Unabhängig davon, was im Vorstellungsgespräch besprochen wurde – tatsächlich vereinbart ist letzten Endes das, was schriftlich festgelegt und unterschrieben wurde.

Seriöse Arbeitgeber werden Ihnen die Zeit einräumen, die Sie zur Prüfung des Vertrags benötigen.

Lassen Sie sich beraten!

Als erfahrene Arbeitsrechtlerin in Bremen weiß ich, worauf es bei der Formulierung von Arbeitsverträgen ankommt und was Sie unbedingt beachten müssen. Ich kenne nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern kann Sie auch beim taktischen Vorgehen beraten. → Sprechen Sie mich an!

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