Immobilien und Scheidung

Ein besonderes Konfliktpotenzial besteht im Falle der Trennung und Scheidung oft im Zusammenhang mit Immobilien.

Die Ehewohnung

In aller Regel zieht ein Partner bei der Trennung aus und der andere verbleibt (ggf. vorerst) in der vormals gemeinsamen Wohnung bzw. im Haus.

Ist die Wohnung oder das Haus gemietet, stellt sich die Frage, wie sich das auf den Mietvertrag und die fälligen Mietzahlungen auswirkt.

Die Scheidungsimmobilie

Steht die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Eheleute, stellen sich die folgenden Fragen:

  • Wer bleibt im Haus wohnen?
  • Wer wird Eigentümer der Immobilie?
  • Wer übernimmt die weitere Tilgung der Kredite?
  • Soll die Immobilie verkauft werden?

Die Scheidung der Ehe ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen an der Immobilie, d.h. beide Eheleute behalten auch nach der Scheidung noch das Miteigentum an der Immobilie. Das Interesse, auch nach der Ehescheidung noch mit dem anderen Ehepartner gemeinsam Eigentümer einer Immobilie zu sein, die ggf. noch gemeinsam von dem Anderen und dessen neuen Partner bewohnt wird, hält sich erfahrungsgemäß in Grenzen.

Es stellt sich die Frage nach einer der Auseinandersetzung. Je nach Beantwortung der oben stehenden Fragen bieten sich verschiedene Lösungwege an. Eine Vereinbarung zur Auseinandersetzung setzt eine Einigung der Eheleute als Grundstücksmiteigentümer voraus und ist in jedem Fall notariell zu beurkunden.

Als erfahrene Scheidungsanwältin in Bremen kenne ich die Probleme und weiß, worauf Sie in der Immobilienfrage achten müssen und wie Sie zu einer Lösung im Sinne Ihrer Interessenlage kommen. Lassen Sie sich beraten!

Immobilie als Geldanlage

Auch wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet wird, sind im Falle einer Scheidung wichtige Fragen zu klären.

  • Gehört die Immobilie einem Ehepartner alleine oder beiden Ehepartnern gemeinsam?
  • Wer wird Eigentümer der Immobilie?
  • Wer übernimmt die weitere Tilgung der Kredite?
  • Soll die Immobilie verkauft werden?

Gehört eine als Geldanlage genutzte Immobilie zu dem Vermögen der Eheleute, gilt es im Hinblick auf den Zugewinnausgleich einiges zu beachten.

Gerade bei Immobilien geht immer um viel Geld. Machen Sie von Anfang an alles richtig. Als Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht kann ich Sie optimal beraten. → Kontakt

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