Formulierung von Kündigungen

Eine Kündigung kommt selten gelegen. Ganz gleich, ob ein Mitarbeiter kündigt oder Sie einem Mitarbeiter die Kündigung aussprechen müssen. Zum einen müssen Sie als Chef schauen, wie Sie den Laden am Laufen halten. Zum anderen sind Kündigungen besonders konfliktträchtig und können sehr schnell sehr teuer werden.

Wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen müssen

Kündigung - Rechtsanwältin Surek BremenKaum einem Arbeitgeber fällt es leicht, einem Arbeitnehmer die Kündigung auszusprechen. Mitunter aber ist es unumgänglich, sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Neben die Belastung im Zwischenmenschlichen tritt die Unsicherheit hinzu, ob man als Arbeitgeber formal alles richtig macht und die Kündigung rechtlich Bestand hat.

Tipp:  Treffen Sie als Arbeitgeber keine überhasteten Entscheidungen. Fehler bei der Kündigung können Sie später teuer zu stehen kommen. Dies insbesondere dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet.

Besser ist es, jede Kündigung gut vorzubereiten und besondere Sorgfalt auf die Formulierung und die Übergabe (bzw. Zustellung) der Kündigung zu legen.

Die Erfahrung, die ich als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in den letzten Jahren gemacht habe, zeigt, dass neben den rechtlichen Konsequenzen immer auch die sonstigen Auswirkungen auf den Betrieb und den Betriebsfrieden zu beachten sind. Je reibungsloser die Kündigung über die Bühne geht, um so besser ist das für Sie als Unternehmer.

In besonders kritischen Fällen kann es ratsam sein, den Mitarbeiter nach Ausspruch der Kündigung unmittelbar von der Erbringung der Arbeitsleistung frei zu stellen.

Sprechen Sie mich an – ich helfe Ihnen gerne.

Alternativen zur Kündigung

Die beste Kündigung ist die, die gar keine ist. Wenn es Ihnen gelingt, mit dem Arbeitnehmer eine Einigung herbeizuführen und einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, haben Sie viel mehr Spielraum und Gestaltungsmöglichkeiten und weniger schlaflose Nächte.

Ein Mitarbeiter kündigt sein Arbeitsverhältnis von sich aus

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Ihrer Mitarbeiter kann aus den unterschiedlichsten Motiven heraus erfolgen. Nicht immer muss ein Konflikt vorausgegangen sein – manchmal findet der Arbeitnehmer einfach etwas besseres oder möchte sich verändern.

Schwieriger wird es, wenn die Kündigung der (vorläufige) Höhepunkt eines vielleicht schon lange schwelenden Streits mit den Vorgesetzten oder den Kollegen ist.

In jedem Fall lohnt es sich für Sie, sich frühzeitig beraten zu lassen. Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin in Bremen helfe ich Ihnen gerne weiter.

Sprechen Sie jetzt mit mir oder vereinbaren Sie einen Termin:

0421 / 6 200 667